Über uns

Unsere Luftaufnahmen entstehen mit Multikoptern von DJI, hauptsächlich mit der DJI Mavic Pro.

Trotz ihrer Kompaktheit liefert sie eine super Performance in der Luft. Durch ihre sehr ruhige Fluglage entstehen verwacklungsfreie Videoaufnahmen und ruhige Kamerafahrten, und auch bei Inspektionsflügen lässt sie sich sicher bis auf einen halben Meter an die gewünschten Positionen  manövrieren. Gleichzeitig wird das Livebild in FullHD auf das Smartphone gestreamt, Photos können in Echtzeit heruntergeladen werden und stehen sofort zur Verfügung.

Als zweite Drohne steht eine DJI Phantom II mit GoPro Hero 4 BE zur Verfügung. Das besondere an dieser Drohne ist die modifizierte GoPro, statt einer 120° Linse hat sie nur ein Sichtfeld von 60°. Dadurch entfällt das GoPro-typischen Fisheye, zudem kann sich die Drohne ein gutes Stück weiter entfernt befinden, als das Kamerabild es vermuten lässt.

 


Die Auflösung beider Drohnen liegt bei 12 MP für Fotos, Videos können in 4K/30fps aufgenommen werden. 

Ergänzend stehen diverses weiteres Equipment für  stabilisierte Aufnahmen vom Boden zur Verfügung. So können wir Sie bei Ihrem Vorhaben von Anfang bis Ende aus einer Hand betreuen. 

 

Bei mehreren hundert Flügen sind in den letzten Jahren mehr als 34,0 h Filmaufnahmen entstanden, mit einer Gesamtgröße von 1,2 TB.

Kurz zusammengefasst sind hier die wichtigsten Regeln für den Drohnenflug

 

Zwingende Voraussetzung für den Einsatz von Drohnen sind eine spezielle Versicherung sowie eine Genehmigung durch die zuständigen Luftfahrtbehörden.
Jeder Drohnenflug muss zudem bei den örtlichen Behörden angemeldet werden (meistens bei der Ortspolizeibehörde).
Die Drohnengesetze haben sich im April 2017 geändert. Unter anderem müssen alle Drohnen ab 0,25 kg gekennzeichnet werden. Ab 2 kg benötigt man einen speziellen Kenntnisnachweis und ab 5 kg benötigt man immer eine extra Aufstiegsgenehmigung. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu davor: unter 2 kg benötigt man auch für gewerbliche Aufnahmen keine Aufstiegsgenehmigung mehr (früher: 75€ innerorts).

Drohnen dürfen in Baden-Württemberg immer nur im Sichtflug betrieben werden. Die maximale Höhe beträgt dabei 100 m über Grund, die maximale Distanz 300m. Desweiteren muss immer eine Person den Luftraum im Auge behalten und nach anderen Flugobjekten ausschau halten. Bei teilautonomen/autonomen Flügen schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Steuerer immer eingreifen können muss.
Für den Worst-Case muss ein Notfallplan vorliegen, wenn beispielsweise die Verbindung abbricht.
Die Betriebszeiten sind beschränkt auf die Tageszeit, also zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.

 

Es gibt noch etliche weitere Auflagen und Bestimmungen, beispielsweise den Datenschutz betreffend. Für Ihr konkretes Projekt bzw. Projektidee kann ich Ihnen aber gerne noch weitere ausführlichere Informationen zukommen lassen.

 

Wer sich selber informierten will, kann das bei der Deutschen Flugsicherung DFS machen: 
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2015/26.05.2015.-%20Drohnen%20gef%C3%A4hrden%20den%20Flugverkehr/

oder beim UAV Dach:
https://www.uavdach.org/

 

Sebastian Mattes

Mobil +49 172 6053 653

schwarzwalddrohne@web.de